20. April '09 Das neue Revisionsrecht – diverse Möglichkeiten

Mit dem neuen Aktienrecht haben Aktionäre seit dem 1. Januar 2008 verschiedene Möglichkeiten und auch Pflichten: Opting-Out: Wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt, kann – mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre – auf die Eingeschränkte Revision verzichtet werden (Art. 727a Abs. 2 OR) Eingeschränkte Revision: Die Eingeschränkte Revision kommt nach Art. 727 [...]