4. März '11 Neuerungen im Steuerjahr 2011

2011 treten sehr viele Neuerungen bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer in Kraft.

  • Tarife: 2011 treten mildere Einkommenssteuer-Tarife in Kraft, bei den Staats- und Gemeindesteuern aufgrund der Steuergesetzrevision 2011, beim Bund infolge des nun jährlichen Ausgleichs der kalten Progression.
  • Abzüge für Kinder: Neu stehen für minderjährige Kinder, die bei getrennt besteuerten Eltern unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehen und für die keine Unterhaltsbeiträge geltend gemacht werden, beiden Elternteilen je ein hälftiger Kinderabzug zu.
  • Abzug für Kinderbetreuung: Der Abzug für die Kosten der Kinderfremdbetreuung ist ab 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich.
  • Parteispendenabzug: Der Abzug für Parteispenden ist ab 2011 auch bei der direkten Bundessteuer möglich. Der Abzug ist beschränkt auf maximal 10’000 Franken.
  • Krankheits- bzw. behinderungsbedingte Kosten bei Heimaufenthalt: Die neue Regelung der Pflegefinanzierung wurde zum Anlass genommen, um die Berechnung des Abzuges zu vereinfachen.
  • Erhöhung weiterer Abzüge: Zum Ausgleich der kalten Progression sind beim Bund der Zweitverdiener-, Verheirateten-, Kinder- und Unterstützungsabzug erhöht worden.
  • Steuererleichterungen bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen: Ab 2011 gelten neue Reinvermögenslimiten für einen Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe und für Ergänzungsleistungsbeziehenden im Heim.
  • Abschaffung Einsicht in Steuerdaten: Die öffentliche Auflage des Steuerregisters sowie die Auskunftserteilung über die Steuerfaktoren sind ab 2011 abgeschafft.
  • Unternehmenssteuern: Auf 2011 treten die restlichen Änderungen der Unternehmenssteuerreform II in Kraft.
Quelle: Steuerbulletin 11/1