28. April '09 Investition in die Weiterbildung noch attraktiver
Die Kosten für Weiterbildung dürfen die Steuerpflichtigen von ihrem Einkommen in Abzug bringen, Ausbildungskosten hingegen nicht. So einfach, so klar? Nein, denn was Aus- und was Weiterbildung ist, definieren die Steuerbehörden in den Kantonen sehr unterschiedlicht.Die Luzerner Steuerbehörde hat sich entschieden, die Steuerpraxis im Weiterbildungsbereich zu lockern. Wer im Weiterbildungsbereich dem Motto erliegt “Es is so verlockend die Gegenwart zu geniessen und dabei die Zukunft zu opfern” wird früher oder später eine Einschränkung seiner Marktfähigkeit hinnehmen müssen.Neu gilt der Grundsatz, dass bei berufsbegleitender Weiterbildung die selbst getragenen Kosten steuerlich abziehbar sind. Dabei ist zu beachten, dass die damit anfallenden Kosten einen unmittelbaren Zusammenhang zur bestehenden Tätigkeit aufweisen…Quelle und vollständiger Beitrag im Steuerbulletin 09/1 vom Kanton Luzern.