28. April '09 Investition in die Weiterbildung noch attraktiver
Die Kosten für Weiterbildung dürfen die Steuerpflichtigen von ihrem Einkommen in Abzug bringen, Ausbildungskosten hingegen nicht. So einfach, so klar? Nein, denn was Aus- und was Weiterbildung ist, definieren die Steuerbehörden in den Kantonen sehr unterschiedlicht.Die Luzerner Steuerbehörde hat sich entschieden, die Steuerpraxis im Weiterbildungsbereich zu lockern. Wer im Weiterbildungsbereich dem Motto erliegt “Es is [...]